Vielleicht weiß ich nicht genug über die Polanski Affäre.
Er soll vor über 30 Jahren eine 13-jährige vergewaltigt haben.
Ob das so war kann und will ich gar nicht beurteilen und ich will mich in den Fall auch gar nicht einlesen.
Fakt ist, dass ich es nicht diskusssionswürdig finde, ob er eine Sonderbehandlung bekommen sollte.
Warum? Wie kommt man überhaupt auf eine solche Idee?
Wenn er ein Verbrechen begangen hat, muss er dafür bestraft werden- wie jeder andere auch. Ob er nun Starregisseur ist oder nicht. Das sichert ihm ja nun schließlich keine Immunität zu!
Im Gegenteil: Wenn man überhaupt darüber nachdenkt ihn anders zu behandeln als andere – dann sollte man ihn eher härter bestrafen. ( Obwohl ich auch das nicht befürworten würde.)
Für manche Menschen sind Stars Idole und insofern tragen sie fast ein Stück Verantwortung, weil sie eben für einige Menschen eine Vorbildfunktion haben.
Auch die Frage, ob das nun nicht nach über 30 Jahren verjährt ist stellt sich mir gar nicht.
Wenn er es getan hat gehört er verurteilt- egal ob es gestern, im letzten Jahr oder im letzten Jahrhundert war.
Es macht die Tat ja nicht besser.
Ich weiß gar nicht was es darüber zu diskutieren gibt, aber offensichtlich gibt es Diskussionsbedarf sonst wären die Medien nicht seit Tagen mit diesem Thema beschäftigt?!
Oder vielleicht habe ich entscheidendes überlesen?



Dem ganzen die Krone aufsetzen tut ja eigentlich das nicht ganz unbedeutende Faktum, dass Polanski sich seitdem der Festnahme einfach dadurch entzogen hat, dass er das Land verlassen hat.
Andererseits hat sein Opfer von damals – mittlerweile ja auch Mitte 40 – auf eine weitere Verfolgung des Falles verzichtet, also ist es zumindest aus ihrer Sicht tatsächlich verjährt (anders wäre für sie glaube ich auch katastrophal, man stelle sich das mal vor)..
Was natürlich kein Freispruch ist, insgesamt gebe ich Dir Recht. Wenn sich jemand innerhalb eines Jahres meldet, sollte ein normales Urteil gefällt werden. Darüber hinaus fände ich es nur recht und billig, wenn man dem Verbrecher obendrein “Widerstand gegen die Staatsgewalt” oder “Vorsatz” zur Last legt, und die Sanktionen entsprechend verschärft. Hat sich was mit perfektem Verbrechen, wenn’s nach 30 Jahren doch rauskommt is Panhas am Schwenkmast.
Reine Spekulaition, aber in solchen Fällen werden Opfer ja auch manchmal finanziell unter der Hand entschädigt und das hilft einigen wohl beim vergessen…ob das in diesem Fall so war weiß ich natürlich nicht.
in diesem Fall ist es so, daß
1. Das Opfer die Anklage längst zurückgezogen hat, und
2. der Richter, der denn Fall damals verhandelt hat (ja, es gab bereits eine Verhandlung) korrupt war. Es gab einen Deal, der Polanski Freiheit und keine Weiterverfolgung des Falles zugestand, wenn er den Sex mit einer Minderjährigen zugibt. Was er dann auch tat. Der Richter hielt sich nicht an den Deal, weil er als besonders hart dastehen wollte (es war irgendein Wahlkampf etc).
Das macht die Sache natürlich nicht besser, aber erklärt natürlich einiges.
Aber ich finde – wenn die Frau nicht darauf besteht, und das tut sie wohl nicht – wieso sollte man dann den ganzen Aufwand betreiben und die Kohle verschwenden. Ich glaube – es gibt heute genug andere Verbrechen, die dringender verfolgt werden sollten.
Auch wenn das vielleicht keine populäre Meinung ist…
@Berthold: Ich wüsste nicht, das er sich gegen die Staatsgewalt zu Wehr gesetzt hat, er ist ja nur untergetaucht bzw. abgehauen. Und Vorsatz war es wohl sicherlich, eine verlässige Vergewaltigung kann ich mir nicht vorstellen
Die Verjährung hat in meinen Augen Sinn.
man muss außerdem sehen dass “statutory rape” nicht das gleiche ist wie vergewaltigung (zumindest was die anklage angeht, moralisches verständnis mal beiseite). Hier käme die anklage einer unucht mit minderjährigen gleich.
ich frage mich allerdings auch welche mutter eine dreizehnjährige als model durch die gegend schickt und alleine mit erwachsenen männern zum fotoshooting lässt. das ist meiner meinung nach eine vernachlässigung der aufsichtspflicht.
@Charlotte – bei der Mutter stimme ich Dir zu! Furchtbar solche Mütter, die sich über ihre Töchter profilieren wollen, weil sie es vielleicht selbst nie geschafft haben!
@Judy, spontan war ich Deiner Meinung, aber wenn ich darüber nachdenke kommen mir Zweifel.
Ich denke schon, dass es Sinn macht wenn die Staatsanwaltschaft weiter ermittelt, auch wenn das Opfer die Anklage zurückzieht.
Man weiß nie wie so eine Handlung zustande kommt.
Im Milieu – und nicht nur da- z.B. wären Drohungen, Erpressungen durchaus denkbar, damit das Opfer die Anklage zurückzieht.
Bei Polanski will ich das mal nicht unterstellen, aber wo soll die Staatsanwaltschaft einen Schnitt machen?
Es sollte egal sein, dass das Opfer ihm verziehen hat. Das ist zwar auf der einen Seite schön zu hören, weil es ja im Grund ebedeutet, dass das Opfer ein geregeltes Leben führt un dkeine Schäden aus der Tat bezogen hat, ABER: Wenn man Polanski freilässt oder ihm eien Sonderbehandlung zuspricht, dann ist das ein Schlag ins Gesicht für alle Opfer, die auch nach 30, 40 oder 50 Jahren aufgrund einer solchen Tat zu leiden haben. Auch wenn ich Fan von Polanskis Filmen bin, muss ich ehrlich sagen: Der Mann gehört hinter Gittern. Für wie lange, das soll die Justiz entscheiden.
Bin ich ganz bei Dir- vor allem weil man nie weiß, warum ein Opfer verziehen hat. ( Geld, Drohung, Erpressung um nur einiges zu nennen).
Ich bin auch für eine restlose Aufklärung – unabhängig von der Zeit! Wenn er schuldig ist muss eine entsprechende Bestrafung folgen!
@Michail Ich habe an der Stelle nur gesponnen, wie ich es handhaben würde mit der Verjährung. Jemand, den man noch mit dem P***** in der Hand erwischt härter bestrafen als jemand, der dem Opfer Tod und Teufel androht wenn es auspackt und dann 20 Jahre untertaucht? Undenkbar. Verschleierung der Straftat sollte ein schärferes Urteil nach sich ziehen, Flucht als “Widerstand gegen die Staatsgewalt” zu werten nur ein möglicher Ansatz. Quasi das Gegenteil mildernder Umstände.